Kosten

Die Kosten setzen sich aus einem gesetzlichen Elternbeitrag und einem zusätzlichen Elternbeitrag zusammen.

Die staatlichen Zuschüsse für Kinderläden decken 91 % der Gesamtkosten ab. Die fehlenden 9 % werden einerseits durch Elterndienste wie Kochen, Putzen, Renovieren, Vorstandsarbeit etc. ausgeglichen und andererseits durch einen zusätzlichen Elternbeitrag. Dieser kommt zu dem gesetzlichen Elternbeitrag hinzu. Der gesetzliche Elternbeitrag wird vom Senat festgelegt. Der zusätzliche Elternbeitrag kann beim Vorstand erfragt werden.